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Ausgleichskasse – Fragen und Antworten

Ausgleichskasse – Fragen und Antworten

Viele Menschen möchten sich schon heute in bestimmten Bereichen ihres Lebens, für berufliche Eventualitäten und für den Fall ihres Todes absichern. Das ist in den meisten europäischen Ländern möglich, weil ein umfangreiches Angebot an sozialen Sicherheitsleistungen zur Verfügung steht, wobei jeder Staat für seine Bürger einen Versicherungsschutz in einem bestimmten Umfang gewährt. Eine der wichtigsten Schweizer Sozialversicherungen ist die Ausgleichskasse, die gleichzeitig auch Teil der Invaliden- und Alters- und Hinterlassenenversicherung ist.

Was ist die Ausgleichskasse in der Schweiz?

Das Schweizer Sozialversicherungssystem basiert auf drei Säulen und bietet zur Absicherung des Existenzbedarfs für jeden Bürger eine soziale Vorsorge. Diese ist in der Regel über eine Ausgleichkasse gewährleistet und ihre Leistungen werden kantonal und regional bezogen. Das Dreisäulenprinzip umfasst in der ersten Säule die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV), die Invalidenversicherung (IV) und die Ergänzungsleistungen (EL). In der zweiten Säule ist die berufliche Vorsorge und Pensionskasse enthalten. Die dritte Säule basiert auf der freiwilligen Selbstvorsorge, etwa durch ein Sparkonto.

Dabei bildet die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) den wichtigsten Pfeiler der Versorgung. Sie soll vor allen Dingen im Alter den wegfallenden Arbeitsverdienst ausgleichen und zum Teil auch ersetzen. Eine Altersrente der Ausgleichskasse ermöglicht dir als Versichertem einen erleichterten Ausstieg aus dem Berufsleben. Die Ausgleichskasse ist dabei nicht nur für den Arbeitnehmer, sondern auch für den Arbeitgeber interessant und erlaubt die Auszahlung einer bestimmten Summe auch dann, wenn Sonderfälle wie Mutterschaft oder Invalidität vorliegen. Die in der Ausgleichskasse enthaltene Hinterlassenenrente soll verhindern, dass finanzielle Notlagen durch den Tod einer versicherten Person entstehen.

Was sind die Aufgaben der Ausgleichskasse?

Die kantonalen Ausgleichskassen sind für die individuellen Bedürfnisse im direkten Zusammenhang mit den Sozialversicherungen zuständig. Sie ermöglicht den Versicherten neben dem Bezug der Leistungen auch eine umfassende Beratung. Anfragen werden durch die zuständige Behörde oder die Durchführungsstelle beantwortet, die wir hier kurz auflisten:

  • Kantonale Ausgleichskasse
  • Verbandsausgleichkasse
  • Eidgenössische Ausgleichkasse
  • Schweizerische Ausgleichkasse

Nach welchen Kriterien kann ich eine Versicherung abschliessen?

Die wichtigsten Kriterien für eine Versicherung, und dies gilt auch bei der Ausgleichskasse, betreffen die Umstände der Lebens- und Arbeitssituation des Versicherungsnehmers und das Angebot der Versicherung für den Kunden. Entscheidend ist, dass der Kunde durch den Vertragsabschluss Vorteile erlangt und das Angebot dann vollständig nutzen kann, wenn ein Versicherungsfall eintritt. Daher ist es wichtig, dass du die Klauseln des Vertrags genau liest und eine Anpassung der Versicherung an deine individuellen Lebensumstände vornimmst.

Ein Abschluss erfolgt daher in Hinblick auf Lebenssituationen wie:

  • Ausbildung und Studium
  • Familie und Kinder
  • Ein- und Auswanderung
  • Erwerbstätigkeit
  • Arbeitsunfähigkeit
  • Heirat und Scheidung
  • Mutterschaft und Geburt
  • Pensionierung
  • Todesfall
  • Invalidität

Ein weiteres Auswahlkriterium für die Versicherung ist die Berufsart: Bist du als Versicherungsnehmer angestellt oder selbstständig, arbeitslos oder pensioniert? Unterschiedliche Versicherungen sind zugeschnitten auf:

  • Arbeitgeber
  • Arbeitnehmer
  • Arbeitslose
  • Selbstständigerwerbende
  • Pensionierte
  • Hausangestellte
  • Ärzte und Ärztinnen
  • Partnerinstitutionen

Welche Sozialversicherungen gibt es?

Die Ausgleichskasse ist eine der wichtigsten Sozialversicherungen für alle Kantone in der Schweiz. Allgemein gibt es Sozialversicherungen als

  • Unfallversicherung
  • Krankenversicherung
  • Arbeitslosenversicherung
  • Berufliche Vorsorge
  • Alters- und Hinterlassenenversicherung
  • Invalidenversicherung
  • Ergänzungsleistungen
  • Versicherung für Mutterschaft
  • Militärversicherung
  • Familienzulagen
  • Adoptionszulagen

Die Ausgleichskasse ist Teil der Alters- und Hinterlassenenversicherung, die sich wiederum aus der Invalidenversicherung und aus den Ergänzungsleistungen zusammensetzt. In der Summe ergeben sie den staatlichen Teil des Dreisäulensystems in der Schweiz, der vor allen Dingen die Sicherung des Existenzbedarfs für alle Schweizer gewährleistet.

Welche Vorteile bietet die Ausgleichskasse für ihre Kunden?

Sie erlaubt dir nicht nur eine Absicherung in vielen Bereichen, die für deine Existenzsicherung wichtig sind, sondern auch die Leistungserbringung auf freiwilliger Basis, etwa bei der freiwilligen AHV. Deine freiwilligen Beiträge werden dann als Rente zu den gleichen Bedingungen ausgezahlt wie die der Versicherten der obligatorischen AHV. Auch für Renten im Ausland bestehen Versicherungskonzepte, darunter bei der Zentralen Ausgleichskasse. Diese deckt dabei immer die erste Säule der Sozialversicherungen in der Schweiz ab und enthält entsprechend die AHV, die IV und die EL, wobei zu den Aufgaben auch Anwendungen im Rahmen internationaler Abkommen im Bereich der sozialen Absicherung gehören.

Welche Möglichkeiten gibt es für Handel und Industrie?

Die Ausgleichkasse ermöglicht auch innerhalb eines Arbeitsverhältnisses Absicherungen, die etwa für Arbeitgeber und Arbeitnehmer, bei Mutterschaft und, seit 2021, Vaterschaft, bei Betreuung von Angehörigen, in Form von Ausbildungszulagen oder einer Erwerbsausfallentschädigung greifen können. Daneben gibt es spezielle Versicherungsvorlagen für Selbständigerwerbende oder Invalide.

Wichtig sind die Ausgleichskassen für Handel und Industrie, die zukunftsorientierte Lösungen bieten. Innerhalb der Bereiche von Handel und Industrie sind die Kunden bei den Kassen nicht an Öffnungszeiten gebunden, da diese eine Beratung auch ausserhalb der Geschäftszeiten ermöglichen. Kunden können so administrative Arbeiten dann erledigen, wenn Zeit zur Verfügung steht. Angeboten wird in der Regel:

  • eine kompetente Beratung, zugeschnitten auf die Bereiche Handel und Industrie
  • kurze Bearbeitungszeiten
  • juristische und betriebswirtschaftliche Dienstleistungen
  • Aktualisierungen der Beitragsrechnung

Was sind Verbandsausgleichskassen?

Die Verbandsausgleichskasse ist die einzige, die nicht auf dem staatlichen Durchführungsprinzip beruht und daher auch nicht Teil der ersten Säule des Dreisäulenprinzips ist. Vielmehr werden die Dienstleistungen der Ausgleichskasse unabhängig, neutral und privatwirtschaftlich organisiert zur Verfügung gestellt, wodurch der Versicherte eine Garantie für die sichere und zuverlässige Abwicklung aller Versicherungsfälle hat.

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