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Steuerpflichtig sind Kapitalgesellschaften und weitere juristische Personen, die ihren Sitz oder ihre Verwaltung in der Schweiz haben. Kapitalsteuern bezahlen also grundsätzlich folgende juristische Personen, sofern sie nicht von der Steuer befreit sind:
Auch Verwaltungsgesellschaften, die in der Schweiz nur Beteiligungen verwalten und keinen Ertrag aus einer Wertschöpfung generieren, bezahlen Steuern in der Schweiz. Erlaubt ist lediglich das Verwalten der Beteiligungen. Dies kann auch das Übernehmen von bestimmten Dienstleistungen, wie etwa Inkassotätigkeiten, sein, die aber für die im Ausland tätigen Unternehmen nach den ortsgültigen Gesetzen stattfinden. Diese Verwaltungsgesellschaften versteuern lediglich einen Teil ihres Gewinns und ihr Eigenkapital hier. Das bedeutet, dass sie sowohl Ertrags-, als auch Kapitalsteuern bezahlen. Der steuerbare Reingewinn wird durch eine Spartenrechnung ermittelt. Führst du ein Unternehmen, das dies betrifft, setzt du dich am besten mit der zuständigen Steuerverwaltung in Verbindung.
Übrigens: Die generierten Einnahmen sind für die öffentliche Hand wichtig. Sie betragen insgesamt mehr als 20 Milliarden (2017 waren es 22,2 Milliarden) Schweizer Franken. Das sind mehr als 15 Prozent der gesamten Steuereinnahmen von Bund, Kantonen und Gemeinden.
Was natürliche Personen sind, ist klar: Es handelt sich dabei schlicht um die juristische Definition des Menschen. Bei juristischen Personen hingegen kann es sich um Gesellschaften, Anstalten oder Körperschaften handeln. Ihnen verleiht das Zivilrecht oder das öffentliche Recht eine eigene Rechtspersönlichkeit. Das bedeutet, sie können Rechte ausüben und müssen Pflichten übernehmen. Ihre Organe, wie etwa der Verwaltungsrat bei einer AG, übernehmen das für sie. Das Steuerrecht behandelt diese juristischen Personen als unabhängige Steuersubjekte. Die Gesellschafter oder Inhaber von Anteilen solcher juristischen Personen versteuern ihre Beteiligung und ihren Anteil am Gewinn unabhängig von der juristischen Person.
Die Grundlage für die Berechnung der Kapitalsteuer ist das Eigenkapital. Dabei kann es sich um folgende Positionen handeln, die in der Bilanz aufgeführt sind:
Massgebend ist das gesamte Eigenkapital, also das Reinvermögen, das am Ende einer Steuerperiode, meistens Ende des Jahres, vorhanden ist. Eine Steuerperiode entspricht im Normalfall einem Geschäftsjahr.
Das Eigenkapital der Gesellschaften ist Gegenstand der Kapitalsteuer. Diese wird berechnet, indem 0,5 Promille des steuerbaren Eigenkapitals mit dem Steuerfuss für Kapitalsteuern des jeweiligen Kantons und der Gemeinde multipliziert wird. Dieser Steuerfuss ist von Kanton zu Kanton und sogar von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich.
Kapitalgesellschaften bezahlen eine Ertragssteuer. Anders als bei der Kapitalsteuer fällt diese nicht nur beim Kanton und der Gemeinde an, sondern auch beim Bund. Beginn der Steuerpflicht ist der Tag, an dem die Gesellschaft Rechtspersönlichkeit erlangt hat und in das Handelsregister eingetragen wurde.
Juristische Personen, also nicht nur Stiftungen, die einen gemeinnützigen oder öffentlichen Zweck verfolgen, können von den Gewinn- und Kapitalsteuern befreit werden. Sobald die juristische Person aber unternehmerische Zwecke verfolgt, ist sie nicht mehr gemeinnützig. Die Gesuche sind je nach Kanton an die jeweilige, zuständige kantonale Steuerverwaltung oder an das kantonale Finanzdepartement zu richten. Das bedeutet aber nicht, dass eine juristische Person, die von der Steuer befreit ist, keine anderen Steuern bezahlen muss. Die Mehrwertsteuer oder Steuern für Liegenschaften etwa müssen dennoch bezahlt werden. Diese Besteuerungen haben nichts mit der Steuerbefreiung zu tun.
Genossenschaften des Obligationenrechts bezahlen Kapitalsteuern und Ertragssteuern wie Kapitalgesellschaften. Auch der steuerbare Reingewinn und das steuerbare Kapital werden gleich wie bei der AG und der GmbH berechnet. Das betrifft aber nicht jene Genossenschaften, die als kantonale Körperschaften gelten.
Viele Vereine sind gemeinnützig und werden von der Steuer befreit. Das trifft aber nicht auf alle Vereine zu. Die Steuerberechnung erfolgt bei den Vereinen nach den gleichen Regeln wie bei den Kapitalgesellschaften. In einigen Kantonen werden aber andere Tarife angewandt. Eine weitere Besonderheit sind Mitgliederbeiträge, die steuerfrei sind.
Nicht nur künftige Firmengründer treffen bei der Frage, welche Rechtsform ihr Unternehmen haben wird, auf eine Fülle an Informationen, allen voran Begriffe wie Aktiengesellschaft und Kapitalgesellschaft, Dividenden, Kapital und Haftung. Vom kleinen Familienbetrieb bis zum internationalen Verlag tragen Unternehmen das Kürzel „AG“ hinter dem Firmennamen. Was genau verbirgt sich hinter dem Begriff? Wir erklären die Bedeutung und die wichtigsten Vorteile, die die Aktiengesellschaft in der Schweiz zur beliebtesten Rechtsform für Unternehmen machen.
Erfolg ist das Ziel von jedem Unternehmen. Er zahlt sich in barer Münze aus. Aber woran erkennst du, ob du erfolgreich bist? Ein Blick auf das Bankkonto und ins Portemonnaie reichen da nicht aus. Spätestens ab einer bestimmten Unternehmensgrösse wird es schnell unübersichtlich. Eine Erfolgsrechnung zeigt dir den Erfolg deines Unternehmens … oder den Misserfolg.
Entscheidungen, die eine Anschaffung oder Geldausgaben betreffen, sind für Unternehmen nicht immer einfach. Rechnerische Lösungen bietet die Investitionsrechnung, die genau erfasst, ob eine Investition Sinn macht oder nicht. Sie kann für alle Neuanschaffungen herangezogen werden, unabhängig davon, ob es sich um eine neue Produktionsmaschine, ein Büroobjekt, einen Firmenwagen oder einen PC handelt. Dafür stehen verschiedene Methoden der Berechnung zur Verfügung, wobei vor allen Dingen die statische und die dynamische Investitionsrechnung von Belang sind. Die wichtigsten Antworten zum Thema vermitteln wir dir hier.
Wer sich noch nie mit Buchhaltung, Konten, Kontenplan und Co. beschäftigt hat, steht beim Blick auf den KMU Kontenrahmen wahrscheinlich vor einer grösseren Herausforderung. Die Bezeichnung der Konten ist nicht immer eingängig, und welcher Geschäftsvorfall auf welches Konto gebucht wird, erschliesst sich dem Laien überhaupt nicht. Der Kontenrahmen ist allerdings wichtig, denn jeder Vorgang innerhalb eines Unternehmens, der sich irgendwie auf die Finanzen auswirkt, wird hier erfasst. Mindestens ein oberflächliches Verständnis sollte man als Selbständiger also haben. Der KMU Kontenrahmen ist speziell auf kleine und mittlere Unternehmen zugeschnitten. Ein Steuerberater weiss, wie damit zu arbeiten ist.
Gestern erst gekauft, heute schon viel weniger wert: So kennen wir das vom Auto, dem hochwertigen Smartphone und dem exklusiven Festkleid. Ebenso verhält es sich auch mit diversen Gütern im Anlagemögen eines Unternehmens. Maschinen, Gebäude und Büroausstattung verlieren stets an Wert. Deshalb müssen sie buchhalterisch abgeschrieben werden. Die Methode der degressiven Abschreibung ist dabei für manche Gegenstände im Anlagevermögen sogar gesetzlich vorgeschrieben. Wann und wie du sie als Unternehmer verwendest, erfährst du hier.
Die ESR Zahlung ist eine besonders einfache Möglichkeit, in der Schweiz Rechnungen zu begleichen. Es handelt sich hierbei um eine schnelle und unkomplizierte Form der elektronischen Überweisung. Für die Zahlung verwendest du in der Schweiz ein entsprechendes Formular beziehungsweise einen Schein, in den du alle erforderlichen Angaben einträgst. In der Schweiz geniesst dieses Verfahren eine besonders hohe Verbreitung. Das liegt daran, dass, anders als etwa in Deutschland, die Lastschrift nie zu einer hohen Akzeptanz gefunden hat. Wenn du also in der Schweiz unterwegs bist, solltest du wissen, wie ESR funktioniert. Hier erfährst du es.