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Das Zahlen auf Rechnung ist in vielen Bereichen üblich, denn so kann die Ware vor der Zahlung in Ruhe geprüft und bei Nichtgefallen auch zurückgeschickt werden kann. Dazu sind Unternehmen immer verpflichtet, Rechnungen an Kunden auszustellen. Die Rechnung erfolgt entweder als Ausdruck oder als E-Mail auf elektronischem Weg. Die elektronische Rechnung ist dabei ebenso gültig wie die Rechnung auf Papier, vereinfacht den Prozess im Rechnungswesen jedoch erheblich. Gleichzeitig ist die elektronische Rechnung mittlerweile Pflicht, sodass auch Vergabestellen und öffentliche Auftraggeber zur Annahme und Verarbeitung der e-Rechnungen verpflichtet sind. Das Ziel dahinter ist, durch die korrekte Erstellung und Übermittlung den Vorgang vollständig zu automatisieren.
Bei dieser Variante handelt es sich um ein Datenübertragungsverfahren, das in Österreich gültig ist und der Übermittlung von Rechnungen an die Bundesverwaltung dient. Die e-Rechnung an den Bund ist Vorschrift und soll die Kosten für das bundeseigene Rechnungswesen senken. Lieferanten müssen dementsprechend die elektronische Rechnung in einem strukturierten Format abliefern. Die e-Rechnung an den Bund erlaubt dabei nur bestimmte Datenformate. Diese sind das PEPPOL- und das ebInteface-Format.
Die Vorteile sind unübersehbar und erleichtern nicht nur den Unternehmen, sondern auch deren Kunden die Archivierung. Die gesamte Abwicklung über den elektronischen Weg ist einfacher, erfordert keinen Druck- und Versandaufwand, senkt die Kosten und erlaubt dazu eine schnellere Erfassung aller Daten. Dazu sind auch die Archivierung und die Aufbewahrung einfacher, was Vorteile bei der Platzeinsparung bringt.
Enthält die e-Rechnung alle notwendigen Daten, ist sie für den Vorsteuerabzug gültig. Dazu ist für die Ermittlung keine bestimmte Technologie vorgeschrieben, sondern nur ein bestimmtes Format. Der Rechnungsaussteller kann dementsprechend selbst entscheiden, in welcher Art und Weise die Ausstellung und Übermittlung erfolgt, wenn der Empfänger der e-Rechnung zugestimmt hat. Solche Bedingungen können ganz einfach in den AGB der Unternehmen festgelegt werden.
Alle Unternehmen sind verpflichtet, innerhalb von sechs Monaten eine Rechnung auszustellen, wenn eine Leistung oder Warenlieferung erfolgt ist. Dabei muss beachtet werden, dass alle benötigten Angaben enthalten sind, da ansonsten der Vorsteuerabzug verlorengeht. Die e-Rechnungen können als E-Mail ausgedruckt und als Buchungsbeleg verwendet werden. Dabei müssen auch elektronische Rechnungen für das Finanzamt aufbewahrt werden.
Bei Finanzbehörden gilt die e-Rechnung als vollwertiges Dokument, auch wenn z. B. die digitale Signatur fehlt. Weitere Informationen können bei einer IT-Koordinierungsstelle eingeholt werden. Für den Vorsteuerabzug gelten grundsätzlich folgende Bedingungen:
Das Finanzamt schreibt vor, dass jedes Unternehmen die e-Rechnung eigenständig prüfen und auch dazu dokumentieren muss. Unterschieden wird zwischen dem innerbetrieblichen Kontrollverfahren, wobei geprüft wird, ob die Echtheit, Herkunft und die Unversehrtheit der Rechnung gewährleistet ist, und der Kontrolle aller enthaltenen Angaben, die für den Vorsteuerabzug notwendig sind. Wer innerhalb von sechs Monaten keine Rechnung erstellt und verschickt hat, macht sich strafbar und muss dann auch mit einem Bussgeld rechnen.
Zur Erstellung einer e-Rechnung sind eine einfache Bilddatei, ein Scan, eine Kopie oder eine reine PDF-Datei ohne Formatierung und strukturierte Daten nicht geeignet. Die elektronische Rechnung ist immer nach bestimmten Vorgaben zu erstellen und benötigt entsprechend Rechnungsformate, die erlaubt und gängig sind. Das können auch hybride Varianten sein, z. B. Rechnungen als Text und Bild. Zu den bekannten Formaten gehören:
Als Übertragungsweg für die elektronische Rechnung sind der Versand per E-Mail, E-Post, PC-Fax oder Fax-Server, Cloud- und Web-Download gültig. Eine Übermittlung der Rechnung von einem standardisierten Faxgerät zu einem anderen Faxgerät oder von PC-Telefax zum Faxgerät gilt als papierbasierte Rechnung. Diese verursachen in der Regel zusätzliche Gebühren, die mit der rein elektronischen Rechnung eingespart werden können.
Softwareanbieter, Dienstleistungsunternehmen und digitale Rechnungsversandstellen ermöglichen die Nutzung von Vorlagen, die eine Erstellung von elektronischen Rechnungen vereinfachen. Gleichzeitig ist in dieser Form durch die Anmeldung bei diesen Anbietern eine digitale Archivierung möglich, sodass Speicherplatz, aber auch Druck- und Portokosten gespart werden können. Die Anmeldung ist bei den Anbietern in der Regel kostenlos. In der Schweiz wird seit 2016 von allen Lieferanten die Erstellung einer elektronischen Rechnung verlangt. Diese kann an Geschäftspartner oder Privatkunden versendet werden.
Ein Unternehmen muss immer zukunftsorientiert arbeiten, um zu wachsen und eine gewinnbringende Basis aufzubauen. Das beinhaltet nicht nur die Finanzplanung, sondern auch die rechtzeitig stattfindende Nachfolgeregelung, entweder durch die Abgabe an Familienmitglieder, den Verkauf, die Vermietung, Verpachtung oder andere externe Lösungen. Der Erhalt eines Unternehmens kann auch durch die Gründung einer Stiftung erfolgen. Für die Vorsorge gibt es verschiedene Konzepte.
Der Begriff der strategischen Geschäftseinheit stammt aus der Wirtschaft. Strategische Geschäftseinheiten kannst du potenziell in jeder Organisation und in jeder Unternehmung finden. Grundsätzlich stösst du im Zusammenhang mit den strategischen Geschäftsfeldern auf diesen Begriff. Jede Geschäftseinheit bearbeitet eines dieser Felder, das die Unternehmensaktivität zum Beispiel nach Produkten oder Kunden aufteilt. Wenn du dich für die Arbeitsweise moderner Unternehmen interessierst, findest du hier einen Überblick über das Thema.
Das partiarische Darlehen ist ein Kredit, bei dem der Kreditgeber einen Anteil des Gewinns oder des Umsatzes eines Unternehmens erhält. Natürliche oder juristische Personen leihen einem Unternehmen Geld und erhalten im Gegenzug eine Beteiligung an der Firma. Somit passt die Definition „Darlehen mit Gewinnbeteiligung“ am besten. Vor allem für Startups ist das partiarische Darlehen ein gutes Finanzierungsmittel für zukünftige Investitionen. Aber auch für den Geldgeber kann ein partiarisches Darlehen sehr gewinnbringend sein: Je grösser der Erfolg und damit der Gewinn des Unternehmens, desto rentabler ist die Beteiligung. In diesem Beitrag erhältst du alle wichtigen Informationen zu dieser besonderen Darlehensform.
Für besonders risikoaffine Anleger stehen Optionsscheine als Anlageprodukte zur Auswahl. Die Funktionsweise dieser Papiere ist relativ kompliziert, sie eignen sich daher eher für den erfahrenen Anleger, der über das notwendige Wissen für diese Geldanlage verfügt. Da die Optionsscheine für Unternehmen und Anleger heute eine so wichtige Rolle spielen, lohnt sich die Beschäftigung mit diesem klassischen Hebelprodukt aber selbst für den interessierten Laien. Wenn du einmal verstanden hast, wie sich die Optionsscheine einsetzen lassen, kannst du bei diesem spannenden Thema besser mitreden.
Die Spartenorganisation ist eine relativ häufige Organisationsform von Unternehmen. Dabei ist der Betrieb in verschiedene einzelne Sparten aufgeteilt. Diese betreffen entweder bestimmte Produktgruppen oder Geschäftsbereiche. Die Sparten bestehen aus nur wenigen Mitarbeitern, sodass die Kommunikation sehr einfach funktioniert. In jeder Sparte arbeiten Mitarbeiter mit einem spezifischen Fachwissen. Das erhöht die Effizienz der Struktur. Aus kostenrechnerischer Sicht hat die Spartenorganisation den Vorteil der leichten Kontrollierbarkeit. Wenn eine Sparte weniger Gewinn abwirft als eine andere, können die Verantwortlichen rasch Gegenmassnahmen ergreifen. Der Nachteil: Durch diese Aufbauorganisation werden auch manche Aufgabenbereiche doppelt besetzt. Im Folgenden beleuchten wir die Grundlagen der Spartenorganisation.
Sich selbstständig zu machen, ist mit Risiken und einer eigenen Finanzierung verbunden, hat aber auch den Vorteil der Eigenverantwortung und eigenen Zeit- und Arbeitseinteilung. In Hinblick auf die Ausgleichskasse und die obligatorischen Versicherungen durch das Schweizer Dreisäulensystem wird zwischen Unselbständigerwerbenden und Selbständigerwerbenden unterschieden. Wer Lohn bezieht, gehört in die erste Kategorie. Wer nirgendwo angestellt ist, gehört zur zweiten Kategorie.