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Für die Selbstständigkeit sind bestimmte Voraussetzungen gegeben, damit die Tätigkeit korrekt eingeordnet werden kann. Auch ist eine Anmeldung im Handelsregister und bei der Ausgleichskasse notwendig. In erster Linie hängt die Selbstständigkeit laut Bundesrat und Berufsverband damit zusammen, dass eine Person nicht irgendwo angestellt ist und für einen Arbeitgeber arbeitet. Es wird entsprechend an ihn kein Lohn ausgezahlt. Die Anmeldung für eine Selbstständigkeit ist dann notwendig, wenn eine Unternehmensgründung oder eine Teilhaberschaft an einer Personengesellschaft vorliegt. Darunter fallen auch Selbständigerwerbende mit einem geringfügigen Einkommen oder mit der selbstständigen Tätigkeit als Nebenberuf.
Die Regelungen beim Bundesrat sind klar definiert. Als Selbständigerwerbende gelten Personen, die nach folgenden Kriterien einen Erwerb erzielen:
Jeder Selbständigerwerbende tritt mit einem eigenen Firmennamen auf, nachdem eine Anmeldung und Eintragung im Handelsregister erfolgt ist. Rechnungen werden auf eigenen Namen erstellt und die Mehrwertsteuer wird abgeführt. Für Investitionen kommen Selbständigerwerbende mit eigenen Betriebsmitteln auf. Sie zahlen auch die Miete für die Geschäftsräume aus eigener Tasche. Der Selbständigerwerbende bestimmt eigenständig, wann und wo er arbeitet, wie lange die Arbeitszeiten sind und wie die Organisation seiner Arbeit erfolgt. Berufsverbände versuchen, den Berufsstand der Selbstständigkeit zu fördern, und vertreten daher auch die Interessen der Selbständigerwerbenden.
Die Anmeldung für Selbständigerwerbende ist gesetzlich vorgeschrieben und erfolgt bei der Ausgleichskasse des jeweiligen Kantons, in dem du dein Unternehmen selbst angemeldet bzw. deinen Geschäftssitz hast. Dein Einkommen musst du sowohl bei der Steuererklärung deklarieren als auch bei der Ausgleichskasse angeben. Danach ist es notwendig, Veränderungen, die dein Einkommen betreffen, der Ausgleichskasse mitzuteilen. Die Beitragshöhe wird dann an das Einkommen angepasst.
Selbständigerwerbende haben die Möglichkeit, weitere Mitarbeiter für die Zusammenarbeit einzustellen, müssen jedoch vorab prüfen, ob diese sozialversicherungspflichtig sind. Der Arbeitgeber hat die Aufgabe der Meldepflicht für seine Mitarbeiter und muss für sie auch die Entgeltunterlagen führen. Bei einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis gelten alle erzielten Einnahmen als beitragspflichtig, während der Arbeitgeber für seine Mitarbeiter die Hälfte davon abführt.
Selbständigerwerbende sind in der Schweiz bei der Ausgleichskasse obligatorisch versichert, die berufliche Vorsorge ist jedoch freiwillig und muss entsprechend selbst getragen werden. Das betrifft besonders den Schutz gegen Unfall oder Arbeitslosigkeit. Beide Risiken sind für Selbständigerwerbende nicht in der Versicherung enthalten. Die Berechnung der Beiträge über die Ausgleichskasse erfolgt anhand des Erwerbseinkommens. Dafür wird von der Ausgleichskasse ein Prozentsatz des investierten Eigenkapitals abgezogen. Hinzu kommen Familienzulagen und Verwaltungskostenbeiträge. Einen Anspruch haben Selbständigerwerbende auch auf eine Mutterschaftsentschädigung. Sie kann für 14 Wochen Mutterschaftsurlaub geltend gemacht werden und entspricht etwa einem Anteil von 80 Prozent des eigentlichen Erwerbseinkommens und höchstens 196 Franken am Tag.
Jeder Selbständigerwerbende hat Beiträge an die Ausgleichskasse zu zahlen. Dabei ist die Beitragshöhe abhängig vom jeweiligen Erwerbseinkommen, wobei auch ein prozentualer Beitrag für Familienzulagen bezahlt wird. Der Beginn der Beitragspflicht erfolgt ab dem 17. Lebensjahr. Die Beitragspflicht endet für Frauen im 64. Lebensjahr und für Männer im 65. Lebensjahr. Alle Beiträge werden von der Steuerverwaltung definitiv festgesetzt, während die Ausgleichskasse die Differenz zwischen Akonto und definitiven Beiträgen berechnet. Sind letztere in der Schuld höher, werden Verzugszinsen erhoben.
Für ein eigenes Unternehmen muss der Selbständigerwerbende den gesamten Beitrag selbst tragen. Gegenüber dem Angestelltenverhältnis, bei dem der Arbeitnehmer einen Teil übernimmt, wird die Höhe der Beiträge anhand des Jahreseinkommens festgelegt. Liegt dieses unter 9.500 Franken, wird der Mindestbetrag von 496 Franken fällig. Eine Beitragsbefreiung gibt es für Selbständigerwerbende nicht. Dazu fällt auch das Obligatorium der beruflichen Vorsorge weg. Die Betragshöhe wird immer anhand des aktuellen Einkommens berechnet.
Familienzulagen sollen in der Schweiz die wichtigsten Kosten decken, die den Eltern durch den Unterhalt ihrer Kinder entstehen. Anspruch auf Familienzulagen haben:
Das gilt für eigene Kinder, Stiefkinder, die im Haushalt leben, Pflegekinder und Mündel, Geschwister und Enkelkinder, für deren Unterhalt aufgekommen werden muss. Familienzulagen erfolgen als
Für Selbständigerwerbende, die sowohl selbstständig als auch in einem Angestelltenverhältnis arbeiten, besteht kein direkter Anspruch auf Familienzulagen. Diese müssen über den Arbeitgeber bezogen werden, wenn der Lohn über 7.110 Franken im Jahr liegt und die Erwerbstätigkeit länger als sechs Monate dauert. Jeder Selbständigerwerbende untersteht der Familienausgleichskasse des jeweiligen Kantons, selbst dann, wenn keine Familienzulagen bezogen werden. Er finanziert die Familienzulagen durch den an die Familienausgleichskasse zu entrichtenden Beitrag mit, der ebenfalls abhängig vom Einkommen ist. Übersteigt dieses eine Summe von 148.200 Franken im Jahr, fallen keine Beiträge an.
Eine Liegenschaft bezeichnet ein bebautes oder unbebautes Grundstück mit einem oder mehreren Gebäuden. So lautet die offizielle juristische Definition. Doch eine Liegenschaft ist noch weitaus mehr. Sie ist das gemütliche Zuhause für Singles, Paare und Familien, für junge Leute und für Senioren. Die Immobilien in der Liegenschaft bewohnst du entweder selbst oder vermietest sie als Kapitalanlage und baust dir damit privates Vermögen auf. Damit sich Eigentümer und Mieter in der Liegenschaft wohlfühlen, ist eine Verwaltung zu empfehlen. Sie kümmert sich um alle Fragen, die im laufenden Betrieb anfallen.
Unternehmen unterstehen der Revisionspflicht. Doch nicht alle Betriebe müssen eine ordentliche Revision durchführen lassen, bei vielen Unternehmen reicht eine eingeschränkte Revision. Und einige von ihnen können sogar auf diese verzichten. Wann welche Art von Revision nötig ist, wer diese durchführen darf, was dabei kontrolliert wird und wann du ganz darauf verzichten kannst, erfährst du hier.
Wer die Verwaltung seines Vermögens in die Hände eines Fachmanns geben will, sollte sich zuvor gut überlegen, welche Ziele mit den Geldanlagen erreicht werden sollen. Auch die Höhe des Vermögens und die bevorzugte Art der Investments spielen eine Rolle. Die Beauftragung eines Fachmanns erfordert ein hohes Mass an Vertrauen zu dieser Person. Wenn es um das Vermögen einer Person geht, die noch nicht oder nicht mehr geschäftsfähig ist, sind weitere Massnahmen zum Schutz des Betroffenen erforderlich. Hier erfährst du, welche Richtlinien du bei der Wahl deines Vermögensverwalters beachten solltest.
Der Begriff der strategischen Geschäftseinheit stammt aus der Wirtschaft. Strategische Geschäftseinheiten kannst du potenziell in jeder Organisation und in jeder Unternehmung finden. Grundsätzlich stösst du im Zusammenhang mit den strategischen Geschäftsfeldern auf diesen Begriff. Jede Geschäftseinheit bearbeitet eines dieser Felder, das die Unternehmensaktivität zum Beispiel nach Produkten oder Kunden aufteilt. Wenn du dich für die Arbeitsweise moderner Unternehmen interessierst, findest du hier einen Überblick über das Thema.
Viele Unternehmer brauchen grössere Investitionen, um überhaupt arbeiten zu können. Als Handwerker kann das der Lieferwagen, als Webdesigner der Hochleistungscomputer oder als Hersteller eine ganze Fabrikhalle sein. Wer in seinem Geschäft grössere Anschaffungen wie Immobilien, Maschinen oder Fahrzeuge macht, muss abschreiben. Damit stellst du die korrekte buchhalterische Handhabung deines sogenannten Anlagevermögens dar. Denn dieses verliert in der Regel über seine Nutzungsdauer hinweg an Wert. Die wichtigsten Fakten zur Berechnung und Buchhaltung dieser Wertminderung gibt es hier.
Inkubator ist ursprünglich ein Begriff aus der Medizin, du findest ihn heute aber häufig im Bereich der Wirtschaft. Hier ist er relevant im Zusammenhang mit der Unternehmensgründung beziehungsweise mit einem Startup. Der Inkubator soll in der Phase der Existenzgründung Unterstützung bieten und dem neuen Unternehmen zu einer besseren Entwicklung verhelfen. Er stellt dem Gründer dabei eine Umgebung oder Infrastruktur mit optimalen Bedingungen bereit, damit sich das Unternehmen in der kritischen Anfangsphase schnell auf einen nachhaltigen Wachstumspfad begeben kann. Das Konzept findet heute breite Anwendung und hat sich in vielen Fällen bewährt. Lies hier mehr zu diesem spannenden Thema.