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Die elektronische Veranlagungsverfügung ist ein Dokument für den Nachweis eines Imports oder Exports und wird von der Zollverwaltung elektronisch ausgestellt. Dabei handelt es sich um eine signierte und gleichzeitig verschlüsselte XML-Datei, die beispielsweise über einen Receipt-Service bezogen werden kann und dabei genauso rechtsgültig ist wie ein Papierdokument. Doch Achtung: Die Zollverwaltung stellt zwar das Dokument elektronisch zur Verfügung, bietet jedoch keine längerfristige Archivierung als Dienstleistung an. Daher empfiehlt es sich, die eVV regelmässig herunterzuladen oder abzuholen und eigenständig zu speichern.
Die Datei wird von der Zollverwaltung elektronisch zur Verfügung gestellt und kann dann entweder über die Unternehmens-Identifikationsnummer oder über die Ausfuhrzollanmeldung des Exporteurs abgeholt werden. Damit die eVV entsprechend rechtsgültig wird, muss die Unternehmens-Identifikationsnummer bei der Zollkundenverwaltung registriert werden. Wurde für die eVV bereits ein Zugangscode ausgestellt, ist die Registrierung nicht mehr notwendig. Der elektronische Weg besticht dabei durch den hohen Kundennutzen, wobei der Zoll aber auch eine professionelle Beratung anbietet, über die alle Importeure und Exporteure die wichtigsten Informationen erhalten.
Nach Ausstellung der eVV durch die Zoll- und Dokumentenverwaltung, wird diese bereitgestellt und du kannst sie herunterladen oder abholen. Möglich ist das durch:
Hier stehen drei Methoden zur Umsetzung zur Auswahl, die das Verfahren erheblich vereinfachen. Eine professionelle Beratung kann hier sinnvoll sein. Herunterladen kannst du eine eVV:
Um die eVV abzuholen, gelten gesetzlich vorgeschriebene Fristen, die die Zollverwaltung trotz der fehlenden Archivierungsdienstleistung einhalten muss. So kann die elektronische Veranlagungsverfügung innerhalb einer Frist von zehn Jahren nach dem laufenden Jahr abgeholt werden – insgesamt bedeutet das also eine Dauer von elf Jahren. Wichtig ist, dass ein eindeutiger Bezug zwischen der eVV und der Buchung erstellt wird, damit das Dokument systematisch abgelegt werden kann. Beim Herunterladen und Speichern solltest du daher die eVV mit einer Rechnungsnummer und einem Datum versehen. Das gestattet eine schnelle Bereitstellung, wenn das Dokument vorgezeigt werden muss.
Es gibt im Internet eine Vielzahl an Dienstleistungsunternehmen, die eine Beratung für Zolleinfuhr und gewerbliche Tätigkeit bereitstellen. Sie sind nützlich, um dich über die Verfahrensweise, Abholung und Ausstellung der eVV zu informieren. Auch stellen sie wertvolle Hinweise für das Herunterladen bereit. Für manche Vorgänge brauchst du nämlich einen Zusatzcode oder eine Unternehmens-Identifikationsnummer erfordern. Bei anderen ist die eVV-Datei als ZIP-Datei passwortgeschützt ist und daher nicht so einfach einsehbar. Mit Beratung fällt es dir leichter, die eVV herunterzuladen und bereitzustellen.
Die Dokumentenverwaltung war früher in Ausführung und Projektierung sehr aufwendig. Als Beweis galt ein Schriftstück nur dann, wenn es in Papierform aufbewahrt wurde und vorgewiesen werden konnte, etwa um den Export einer Ware beim Zoll oder ein Steuerguthaben anzuzeigen. Das machte die Umsetzung für Spediteur und Zoll schwierig. Heute ist die Ausführung leichter: In der Schweiz gilt mittlerweile der Grundsatz einer Beweismittelfreiheit, sodass auch elektronische Dokumente als Rechnung des Spediteurs oder für die Buchung ausreichen. So kannst du die eVV trotzdem aufbewahren und sie gilt bei Bedarf als Nachweis aller steuerentlastenden Tatsachen.
Bereits beim Gedanken an die Steuerabgabe wird dir mulmig zumute? Du weisst nicht, wo du anfangen sollst und wie sich Steuern überhaupt berechnen? Sei beruhigt: Mit diesen Fragen und Problemen stehst du nicht allein da. Denn die Antworten hierauf erfordern etwas Recherche und bei komplizierten Themen schiebt man diese gerne auf morgen. Wir machen es dir einfacher: In unserem Beitrag bekommst du den kompakten Überblick zum Thema Steuerberechnung und erfährst, wie du deine Steuern berechnen kannst. Damit sparst du nicht nur Geld und Zeit, sondern gegebenenfalls auch den Gang zum Anwalt.
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Für Import und Export und für Gewinn und Schulden spielt die Handelsbilanz eine entscheidende Rolle für Unternehmen. Es gibt sie als interne und externe Bilanz. Die interne Variante wird unabhängig von anderen Buchführungsvorschriften erstellt. Sie hat die Aufgabe einer Vermittlung aller Vermögenswerte am Bilanzstichtag und zeigt die allgemeine Finanzlange des Unternehmens auf. Durch die Handelsbilanz sind Rückschlüsse auf die Liquidität möglich.
Die Gewinn- und Verlustrechnung: Gemeinsam mit der Bilanz ist sie das Herz des Jahresabschlusses jeder Personen- und Kapitalgesellschaft. Mit ihr ermittelst du deinen Unternehmenserfolg pro Geschäftsjahr. Für sie interessieren sich Wirtschaftsprüfer, Finanzamt und Investoren. Auch wenn die administrative Buchhaltung vielen Selbstständigen und Unternehmern eine lästige Pflicht ist, so bildet sie doch die Grundlage für den spannendsten Bericht des Jahres: den Jahresabschluss und damit den Erfolg deines Unternehmens.
Arbeiten, wann und wo du willst. Gleichzeitig jede Menge Geld verdienen. Dich selbst verwirklichen. Der Traum vom Arbeiten als Freiberufler beschäftigt so manchen Arbeitnehmer in Unternehmen verschiedener Grössenordnung. Dabei ist der Sprung in die Selbständigkeit meist harte Arbeit. Denn aus einem kompetenten Mitarbeiter, der seinem Arbeitgeber spezialisierte Skills anbietet, wird plötzlich ein All-Round-Geschäftsmann. Buchhaltung, Gewerbesteuer, Kundenakquise und Arbeitsrecht sind für Freiberufler tägliches Brot. Wie der Einstieg als Existenzgründer gelingen kann, erfährst du hier.
Die Grenzabfertigung in der Schweiz wird durch die eidgenössische Zollverwaltung bestimmt und umfasst wichtige Aufgaben, die für mehr Sicherheit und die optimale Kontrolle an den Grenzübergängen sorgen. Natürlich sind auch die Einfuhrregelungen und die Abgabe aller Gebühren, Steuern und Zölle darin enthalten. Die Zollverwaltung arbeitet dabei immer mit Behörden aus dem Ausland zusammen und erledigt auch grenzüberschreitende Angelegenheiten.