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Um Schulden einzutreiben, gibt es verschiedene Verfahren, die von der Art der Schuld und der Person des Schuldners abhängen. Das jeweilige Verfahren wird durch einen Gläubiger eingeleitet und endet fast immer in einer Pfändung. Diese beschreibt im Zwangsvollstreckungsrecht die Beschlagnahme von Geld oder Gegenständen des Schuldners. Zu den letzteren gehören bewegliche Sachen, die durch den Gerichtsvollzieher bei einer Sachpfändung einbehalten werden.
Zu einer Pfändung kommt es immer dann, wenn der Schuldner seine Schulden nicht bezahlen kann. Nötig ist ein vollstreckbarer Titel, wobei die Zustellung des Titels und die Pfändung auf den gleichen Tag fallen können. Der Gerichtsvollzieher erscheint nur dann, wenn er durch den Gläubiger beauftragt wurde. Ein vollstreckbarer Titel wird durch ein Mahnverfahren schneller eingebracht. Eine Klage durch den Gläubiger vor Gericht ist dafür nicht notwendig.
Unterschieden wird in der Praxis in folgende Betreibungsverfahren:
Bei einer Betreibung auf Konkurs, die mit einer Gesamt- und Generalexekution endet, wird das gesamte Vermögen des Unternehmens oder Schuldners als Konkursmasse zunächst beschlagnahmt und dann zu Geld gemacht wird, um die Forderungen der Gläubiger zu befriedigen. Die Betreibung auf Pfändung ist die gängige Form der Betreibung und kommt dann zum Einsatz, wenn weder eine Betreibung auf Konkurs noch auf Pfandverwertung möglich sind. Bei letzterer sichert sich der Gläubiger vom Schuldner einen Grund- oder Faustpfand als Sicherheit.
Die Betreibung auf Pfändung ist unabhängig von einem Handelsregistereintrag möglich, entsprechend auch gegen Privatpersonen. Gleichzeitig ist eine Betreibung auf Pfändung bei öffentlich-rechtlichen Forderungen möglich. Dazu gehören AHV-Beiträge, Steuern und ähnliches. Die Pfändung findet als Einzelvollstreckung durch das Betreibungsinspektorat statt, wobei von deinem Einkommen nur so viel gepfändet wird, dass die Forderung des Gläubigers gedeckt ist. Ist nicht genügend Geld vorhanden, wird eine Sachpfändung vorgenommen.
Eine Betreibung als Verfahren ist in der Schweiz im Schuldbetreibungs- und Konkursgesetz (SchKG) reguliert. Erst wenn mehrere Zahlungsaufforderungen und Mahnungen beim Schuldner eingegangen sind, kann der Gläubiger ein Betreibungsverfahren einleiten. Dieses erfolgt in der Praxis meistens als Pfändung des Einkommens, um offene Forderungen zu begleichen. Reicht das Einkommen nicht aus, werden die Vermögenswerte geprüft und gepfändet, bis die Forderungen gedeckt sind. Wenn nach der Pfändung des Einkommens und der Vermögenswerte des Schuldners immer noch Rechnungen offen sind, erhält der Gläubiger einen Verlustschein für den ungedeckten Betrag.
Das Stadtammannamt ist für amtliche, gerichtliche und private Zustellungen, Verbote, Befunde und Beglaubigungen zuständig und gehört zu den wichtigen Betreibungsämtern in der Schweiz. Es erstellt Zustandsprotokolle und bestimmt im Sinne der Sicherheitsleistung, welche Gegenstände für eine Pfändung geeignet sind und welche nicht.
Die Betreibung durch Pfändung ist der letzte Schritt und wird durch mündliche Mitteilung und Betreibungsauskunft beim zuständigen Betreibungsinspektorat des Kantons gemacht. Du kannst als Gläubiger dein Betreibungsbegehren ebenfalls schriftlich beim Betreibungsinspektorat oder Stadtammannamt einreichen. Damit wird der Prozess in die Wege geleitet, sodass der letzte Zahlungsbefehl durch das Betreibungsamt selbst erfolgt.
Als Schuldner hast du zehn Tage Zeit, darauf zu reagieren und einen Rechtsvorschlag zu erheben. Mit ihm bestreitest du deine Schuld. Der Gläubiger ist dann gezwungen, die Betreibung auf Pfändung fortzuführen und für seinen Anspruch den Beweis erbringen.
Das Verwertungsbegehren kann kostspielig sein, wobei keine Erfolgsgarantie gegeben ist, sondern lediglich ein Verlustschein ausgestellt wird. Gepfändete Vermögenswerte sind für eine Versteigerung vorgesehen. Bei einer Wechselbetreibung mit mehreren Gläubigern kann jeder einzelne unabhängig eine Verwertung verlangen. Das Betreibungsinspektorat verlangt vom Gläubiger einen Kostenvorschuss. An dem Verwertungsverfahren und dem Verwertungserlös nehmen alle Gläubiger teil. Das Verfahren ermöglicht eine Verteilung der Vermögenswerte. Einen Verwertungsaufschub gibt es beispielsweise bei Abschlagszahlungen. Bist du als Schuldner zahlungswillig, musst du das glaubhaft machen oder dich mit einer Ratenzahlung einverstanden erklären.
Eine Pfändung ist am Betreibungsort des Kantons nur dann nicht möglich, wenn eine Privatinsolvenz vorliegt und das Insolvenzverfahren bereits läuft. Hat der Gläubiger keinen Vollstreckungstitel, ist eine Zwangsvollstreckung ebenfalls nicht erlaubt und du kannst Beschwerde einreichen. Gepfändet werden darf am Betreibungsort im Kanton nur unter der Voraussetzung, dass das Existenzminimum gesichert ist.
Der Gläubiger hat für die Beseitigung der Schulden bei einem Rechtsvorschlag die Möglichkeit einer Fortsetzung der Betreibung, wenn ein rechtskräftiger Zahlungsbefehl vorliegt. Dabei wird die Pfändung nicht durch das Amt betrieben, sondern das Betreibungsverfahren durch den Gläubiger fortgesetzt.
Möglich sind Betreibungsferien oder der Rechtsstillstand einer Pfändung. Damit sind zeitliche Einschränkungen gemeint, in denen der Schuldner vor dem Gläubiger und der Pfändung Ruhe hat. Diese Schonfristen gelten für Feiertage und geschlossene Zeiten von zwanzig Uhr abends bis sieben Uhr morgens und an Sonntagen.
In der Schweiz beruht die klassische Altersvorsorge auf einem Drei-Säulen-Prinzip. Die erste Säule bildet die staatliche Vorsorge, die zweite ist die berufliche Vorsorge und die dritte die private. Sowohl die staatliche als auch die berufliche Vorsorge sind in der Schweiz obligatorisch. Dieses Modell ist zwar sehr einfach, wirft aber aufgrund unterschiedlicher Entwicklungen Reformbedarf auf, der sich auch immer wieder in Diskussionen im Bundesrat widerspiegelt: Wie werden Beitragslücken vermieden, was sind Ergänzungsleistungen, wie kann Pensionskassengeld vorzeitig bezogen werden und generell: wie geht es mit der Vorsorge Schweiz weiter? Die einzelnen Antworten auf diese und ähnliche Fragen gibt dir dieser Artikel.
Das eidgenössische System der Sozial- und Rentenversicherung ruht auf drei Säulen. Es kennt die staatlichen, die betrieblichen sowie die freiwilligen Finanzierungsmodelle für einzelne Teile der Versorgung. Die Säule 3a, die als Teil der Rentenversicherung funktioniert, basiert unter anderem auf Vorsorgefonds. Bei diesen handelt es sich um Anlagemöglichkeiten für dein Geld, das in Sparraten, grossen Teilzahlungen oder auf ähnliche Weise finanziert wird. Vorsorgefonds können, je nach Zusammensetzung des Fonds, unterschiedliche Renditen erzielen. Sie stellen nach Abwägung von Chancen und Risiken eine gute Alternative zu einem reinen Sparkonto oder auch dem Vorsorgekonto dar.
In der Schweiz wird die Mehrwertsteuer seit dem 01. Januar 1995 erhoben. Bis dahin gab es statt ihrer die sogenannte Warenumsatzsteuer. Die Mehrwertsteuer ist eine indirekte Steuer, die jeder Bürger täglich oft unbewusst entrichtet, da sie bereits in den für den Verbraucher angegebenen Preisen enthalten ist. Wie du siehst, ist diese Steuer für uns alle relevant und allgegenwärtig. Aber besonders für mehrwertsteuerpflichtige Unternehmen gibt es einiges zu beachten, etwa den Mehrwertsteuersatz, die Saldosteuersätze sowie Sonderregelungen bei der Abrechnung und bei Geschäften im Ausland. Alles zum Thema erfährst du im Folgenden.
Zu Unfällen im privaten Bereich kommt es in der Schweiz pro Jahr mehr als eine Million Mal. Nicht immer gehen sie glimpflich aus. Sind ärztliche Behandlungen oder weitere Massnahmen nötig, springt die obligatorische Unfallversicherung bei allen Arbeitnehmern auch für Nichtberufsunfälle ein. Wer trotz Beendigung seines Arbeitsverhältnisses weiterhin abgesichert sein möchte, kann eine Abredeversicherung abschliessen. Für wen sie sich lohnt, welche Leistungen sie im Schadensfall bietet und welche Voraussetzungen für einen Abschluss erfüllt sein müssen, erfährst du in unserem Ratgeber. Du erhältst zudem weitere hilfreiche Infos rund um den obligatorischen Unfallschutz in der Schweiz.
Eine Interne Revision findest du vor allem in grösseren Unternehmen und in vielen Kapitalgesellschaften. Die Abteilung kümmert sich um Risiken, die im normalen Geschäft der Unternehmen jeden Tag auftreten können und soll diese frühzeitig erkennen. Sie übernimmt Aufgaben im Risikomanagement und arbeitet eng mit der Unternehmensführung zusammen, um die Risiken wirkungsvoll zu verringern. Diese Zusammenarbeit nimmt in modernen Organisationen eine wichtige Stellung ein. Wenn du dich für die Arbeitsweise heutiger Unternehmen interessierst und dafür, wie sie mit Risiken umgehen, findest du hier wertvolle Informationen dazu.
Für viele Menschen ist nicht nur das Sparen von Geld oder die Investition in eine Immobilie interessant, sondern auch der Kauf und Verkauf von Wertpapieren, die in der Wertsteigerung auf langfristige Sicht gute Optionen verzeichnen. In der Regel erfolgt das durch Obligationen oder Aktien. Daneben gibt es eine Anzahl anderer Wertschriften als gute Anlage und Finanzinstrument.