Bitte verwenden Sie Microsoft Edge, Google Chrome oder Firefox.
sind die Vertragsparteien, die sich heute noch dem Abkommen über eine gemeinsame Freihandelszone verpflichtet sehen. Gemeinsam mit den Ländern Dänemark und dem Vereinigten Königreich hatten sie dazu 1960 die „Europäische Freihandelsassoziation“ beziehungsweise „European Free Trade Association“(EFTA) gegründet. Durch die Gründung der Organisation hatten die Unterzeichner einvernehmlich Bestimmungen und Massnahmen zur Förderung ihrer gemeinsamen wirtschaftlichen Interessen beschlossen. Die Europäische Freihandelsassoziation EFTA erweitert den europäischen Binnenmarkt mit den EU-Staaten auf insgesamt 31 Staaten. Gemeinsam mit der Europäischen Union bildet die EFTA den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR). Einzig die Schweiz ist zwar EFTA Mitglied, nicht aber am EWR beteiligt.
Die Europäische Freihandelsassoziation wurde am 4. Januar 1960 in Stockholm durch ihre Mitglieder gegründet. Das gemeinsame Wirtschaftsabkommen trat mit dem 3. Mai 1960 in Kraft.
Eigentlich war die EFTA bei ihrer Gründung nur als vorübergehende Organisation gedacht. Die Gründungsmitglieder wollten mit der EFTA Vereinbarung ihre gemeinsamen Interessen bei der Entwicklung des europäischen Wirtschaftsraumes und zur Annäherung an die damals in ihrer Umgestaltung befindliche Europäische Gemeinschaft (EG) erleichtern. Die Gründung der EFTA war also ein Mittel zur Entwicklung eines gemeinsamen Marktes zwischen den Partnern und den Mitgliedsstaaten der späteren Europäischen Union. Mit möglichst wenigen Zollbeschränkungen und freiem Handel zwischen den Mitgliedern. Die EFTA macht sich zum Ziel,
Dadurch wollen die Partnerstaaten dauerhaft eine ausgeglichene Balance durch das Verhältnis von Aussen- und Binnenwirtschaft erzielen und einen aktiven Beitrag zur Verbesserung der wirtschaftlichen Beziehung des Welthandels leisten.
Während die EG sich als wachsende politische Einheit begreift, die mittels gemeinsamer Wirtschaftsvereinbarungen und Gesetzen eine politische Integration aller ihrer Mitglieder anstrebt, wollte die EFTA mit Gründung durch die Mitgliedstaaten deren politische Handlungsfreiheit wahren. Anstatt einheitliche Vorgaben für Aussenzölle zu machen, verzichteten die EFTA Staaten darum beispielsweise auf deren gemeinsame Regulation. Die nationale Steuer- und Sozialgesetzgebung ihrer Mitglieder sollten durch das EFTA Abkommen nicht vereinheitlicht werden. Die EFTA unterhält zur Umsetzung der Bestimmungen und Verpflichtungen, zu deren Einhaltung und Umsetzung sich jeder Vertragsstaat der EFTA bei deren Gründung verpflichtet hat, drei zentrale Organisationen:
Die Sekretariate der EFTA befinden sich in Brüssel, Genf und Luxemburg. Sie sind für alle Verwaltungsaufgaben sowie für die Koordination aller Massnahmen der EFTA verantwortlich. Die EFTA-Überwachungsbehörde hat ihren Sitz in Brüssel. Sie überwacht die Einhaltung aller Vorgaben im Rahmen des EWR Abkommens durch Norwegen, Liechtenstein, Island und den EWR-Mitgliedern der EFTA. Der aus drei Richtern bestehende EFTA-Gerichtshof übt seit 1994 die gerichtliche Kontrolle hinsichtlich der Einhaltung des EWR Abkommens durch Island, Liechtenstein und Norwegen aus. Der „Ständige Ausschuss der EFTA Staaten“ schliesslich dient wiederum dem Zweck, gegenüber der EU gemeinsame Positionen zu entwickeln. In ihm kommen Vertreter von Norwegen, Island und Liechtenstein, sowie Beobachter aus der Schweiz und der Überwachungsbehörde der EFTA zusammen. Der Ausschuss umfasst derzeit fünf Unterausschüsse:
Die Staaten, die der EFTA angehören, unterscheiden sich in ihrer Wirtschaftsstruktur erheblich. Während Island beispielsweise mehrheitlich Fisch, Krebstiere und Aluminium handelt, ist die Schweiz stark in den Handel mit pharmazeutischen Erzeugnissen, aber auch mit Perlen, Edel- und Schmucksteinen, Edelmetalle und Münzen involviert. Norwegens Wirtschaft exportiert in erster Linie Mineralöle und mineralische Brennstoffe.
Während EU Mitgliedstaaten verpflichtet sind, auch einen EWR Beitrittsantrag zu stellen, steht den EFTA Mitgliedstaaten ein Antrag auf Beitritt frei. Die ehemaligen EFTA Länder Dänemark, Vereinigtes Königreich, Portugal, Finnland, Österreich und Schweden sind mittlerweile aus der EFTA ausgetreten, um Mitglieder der EG beziehungsweise der EU zu werden. Nach dem Austritt des Vereinigten Königreiches aus der EU wurde besonders in der Schweiz die Möglichkeit diskutiert, ob über eine sogenannte EFTA 2.0 die EFTA gemeinsam mit Grossbritannien eine stärkere Rolle gegenüber der EU übernehmen könnte. Die Europäische Investitionsbank (EIB) als Bank der EU, tätigt Investitionen in Milliardenhöhe in die wirtschaftliche Infrastruktur der EFTA Staaten. Damit möchte die EU deutlich machen, dass sie zu den engsten Partnern der EFTA zählt. Ihre Entwicklung und wirtschaftlichen Interessen sind stark von der weiteren Entwicklung der EFTA abhängig.
Die EFTA unterhält unabhängig von der Beteiligung ihrer Vertragsparteien am EWR weitere Freihandelsabkommen mit vielen Staaten weltweit und zu den meisten wirtschaftlich und strategisch bedeutsamen Ländern aller Kontinente. Dazu zählen unter anderem:
Zusätzlich hat die EFTA auch ein Übereinkommen über die wirtschaftliche Zusammenarbeit mit der „Zollunion des Südlichen Afrika“ geschlossen, der derzeit die Staaten Botswana, Eswatini, Lesotho, Namibia und Südafrika angehören.
In der Schweiz beruht die klassische Altersvorsorge auf einem Drei-Säulen-Prinzip. Die erste Säule bildet die staatliche Vorsorge, die zweite ist die berufliche Vorsorge und die dritte die private. Sowohl die staatliche als auch die berufliche Vorsorge sind in der Schweiz obligatorisch. Dieses Modell ist zwar sehr einfach, wirft aber aufgrund unterschiedlicher Entwicklungen Reformbedarf auf, der sich auch immer wieder in Diskussionen im Bundesrat widerspiegelt: Wie werden Beitragslücken vermieden, was sind Ergänzungsleistungen, wie kann Pensionskassengeld vorzeitig bezogen werden und generell: wie geht es mit der Vorsorge Schweiz weiter? Die einzelnen Antworten auf diese und ähnliche Fragen gibt dir dieser Artikel.
Eine Rechnung schreiben ist ein Kapitel für sich. Denn hier musst du einige gesetzliche Bestimmungen einhalten und es werden Unterschiede zwischen gewerblichen und privaten Personen gemacht. Wie liest du die Prämienrechnung deiner Versicherung richtig? Welche Fehler musst du vermeiden? In diesem Beitrag erfährst du alles, was du beachten musst und bekommst hilfreich Tipps wie etwa: Die richtige Aufteilung eines DIN A4-Blattes macht deine Rechnung übersichtlich und der Empfänger nimmt deinen Anspruch auf Bezahlung deiner Leistungen ernst. Alles zum Thema erfährst du hier.
Die Finanzbuchhaltung ist gesetzlich vorgeschrieben und bestimmt die Abrechnungsrichtlinien im Unternehmen. Damit ist sie Teil des Rechnungswesens und beinhaltet eine Auflistung aller Aufwendungen und erzielten Erträge von kleinen, mittleren oder grossen Unternehmen. Ihr Ziel ist dabei immer, die Buchhaltung für eine Rechnungsperiode zu erstellen und dadurch die eigentliche Vermögenslage eines Unternehmens genau zu dokumentieren. So erlaubt sie auch, den wirtschaftlichen Erfolg eines Betriebes herauszustreichen. Dies geschieht durch eine Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung.
Viele Menschen möchten sich schon heute in bestimmten Bereichen ihres Lebens, für berufliche Eventualitäten und für den Fall ihres Todes absichern. Das ist in den meisten europäischen Ländern möglich, weil ein umfangreiches Angebot an sozialen Sicherheitsleistungen zur Verfügung steht, wobei jeder Staat für seine Bürger einen Versicherungsschutz in einem bestimmten Umfang gewährt. Eine der wichtigsten Schweizer Sozialversicherungen ist die Ausgleichskasse, die gleichzeitig auch Teil der Invaliden- und Alters- und Hinterlassenenversicherung ist.
Wenn du als Grundstücksbesitzer eine deiner Liegenschaften veräusserst, wird eine Steuer fällig: die Grundstückgewinnsteuer. Wie viel die Kantone an deinem Verkauf mitverdienen, hängt dabei von den einzelnen Gemeinden und einer Reihe anderer Faktoren ab. Was es alles zu beachten gibt, erfährst du in unserem Ratgebertext.
Wohl jeder Unternehmer möchte die Geschicke seiner Firma so lange wie möglich selbst bestimmen. Schliesslich hat man das eigene Unternehmen aufgebaut, sich viele Jahre über alle Massen engagiert und alles dafür getan, Umsätze und Gewinne zu erhöhen. Doch mit zunehmendem Alter stellt sich die Frage nach der Nachfolgeplanung. Vielleicht kann ein exzellenter Mitarbeiter die Firma übernehmen, vielleicht zeigt eines der Kinder grosses Interesse daran, vielleicht wird sie an einen Externen verkauft. Wie auch immer die richtige Lösung am Ende aussehen mag: Sie will rechtzeitig vorbereitet werden, um eine kontinuierliche Entwicklung zu ermöglichen.