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Firma gründen Schweiz: Sieben Schritte zur Existenzgründung

Firma gründen Schweiz: Sieben Schritte zur Existenzgründung

Eine Firma zu gründen, will gründlich überlegt sein. Die Gründung eines Unternehmens geht mit sehr vielen Pflichten und Aufgaben einher. Bevor es an die Herstellung von Produkten oder die Bereitstellung von Dienstleistungen geht, gilt es vorab einige Fragen zu beantworten. Einer der wichtigsten Aspekte der Firmengründung ist die Beschaffung von Kapital. Noch vor dem ersten Handgriff muss die Finanzierung stehen. Wie du beim Gründen einer Firma in der Schweiz am besten vorgehst, erfährst du hier!

1. Investoren finden und sich finden lassen

Glücklicherweise haben es Firmengründer und Unternehmer in der Schweiz sehr leicht, ein Unternehmen zu gründen. Firmengründern stehen zahlreiche starke Partner zur Seite. So gilt es, potentielle Investoren von Ideen zu überzeugen, um so einen ersten Schritt in die finanzielle Unabhängigkeit zu wagen. Dabei können sowohl private Investoren als auch Banken Geldmittel zur Verfügung stellen. Diese sogenannten „Business Angels“ sind in der Schweiz mannigfach vertreten. Um solch einen „Engel“ ausfindig zu machen, gibt es auch spezielle Veranstaltungen. Vereine organisieren diese Treffen, um die Gründer und die Investoren zusammenzuführen. Unter den Investoren können Banken und Manager renommierter Grossunternehmen sein. Diese stehen dann mit Rat und Tat zur Seite und helfen beispielsweise bei Tarifverhandlungen mit Sozialpartnern.

2. Ein Darlehen beantragen

Um auch langfristig handeln zu können, ist ein Darlehen oder Kredit häufig der letzte Ausweg. Im Idealfall gilt es, Schulden zu vermeiden. Häufig ist das jedoch unvermeidbar. Viele Kreditinstitute in der Schweiz sind darauf spezialisiert, Jungunternehmern und Start-ups finanzielle Mittel zur Verfügung zu stellen. Eine individuelle Beratung ist dabei unabdingbar. Bei der Ermittlung des Darlehensbetrags spielt auch die private Situation eine Rolle. Je weniger Schulden, desto erfolgreicher ist eine potentielle Darlehensfinanzierung.

3. Hürden bei der Gründung einer Firma in der Schweiz

Die Gründung einer Firma ist natürlich immer mit gewissen Risiken verbunden. Auch wenn dabei einige Hürden zu überwinden sind, macht es das Schweizer Recht jungen Gründern jedoch sehr leicht, die richtige Rechtsform und ideale Finanzierungsmöglichkeiten zu finden. Um Firmengründern den Einstieg in die Gründung zu erleichtern, bieten zum Beispiel die Kantone Informationen zu den Rechtsformen. Formulare lassen sich schnell herunterladen und ausgefüllt an die zuständigen Abteilungen schicken.

4. Das Justizministerium und das Handelsregister

Unter der Zuständigkeit des Justizministeriums stehen verschiedene Register, darunter fallen Zefix, Regix und Handelsregister. Da etliche Rechtsformen einen Eintrag in das Schweizer Handelsregister benötigen, kommst du am Schweizer Justizministerium nicht vorbei. Die Handelsregistereinträge sind beim Amt in der jeweiligen Gemeinde beziehungsweise im Kanton vorzunehmen.

5. Die Wahl der passenden Rechtsform und der MWST-Zusatz

In der Schweiz sind Einzelunternehmen, GmbHs, AGs und Kapitalgesellschaften gängig. Jede dieser Unternehmens- und Rechtsformen bietet Vor- und Nachteile. Der Vorteil eines Einzelunternehmers liegt darin, dass für das Unternehmen keine Bilanz anfällt. Zudem muss er erst bei einem Einkommen über 100.000 Franken einen Eintrag in das Handelsregister vornehmen. Anders sieht dies bei GmbHs und Aktiengesellschaften aus. Bei einer GmbH ist ein Grundkapital von 20.000 Franken zur Gründung nötig, bei einer AG sind es 100.000 Franken.

Seit dem 1. Januar 2011 verfügt jedes Unternehmen über eine einmalige Unternehmens-Identifikationsnummer (UID). Die UID mit dem Zusatz MWST ersetzt seitdem die sechsstellige MWST-Nummer. Die Beantragung einer UID lässt sich über das Antragsformular des Bundesamts für Statistik (BfS) vornehmen. Die Aufnahme in das UID-Register ist kostenlos. Eine Suche im Register ist über das BfS ebenfalls möglich, wodurch weitere Hürden für die Firmengründung abgebaut werden.

6. Als EU-Bürger eine selbständige Tätigkeit ausüben

Jeder europäische Staatsbürger darf in der Schweiz eine selbständige Tätigkeit uneingeschränkt ausüben, solange er diese dauerhaft ausübt. In diesem Fall kann er sogar eine unbegrenzte Aufenthaltsgenehmigung erwerben. Auch für Schweizer Staatsbürger gestaltet sich die Firmengründung relativ simpel. Eine Personengesellschaft lässt sich inzwischen mithilfe von automatisierten Vorgängen leicht realisieren. Um weitere Hürden abzubauen, bietet die Schweizer Regierung eine Website, über die sich Formulare zur Eintragung in das Handelsregister herunterladen lassen.

7. Als Nichtschweizer eine Firma in der Schweiz gründen

Das Gründen einer Firma kann auch für Nichtschweizer von Interesse sein. Allerdings gibt es dabei einige Regeln zu beachten. Denn für Nichtschweizer gibt es Besonderheiten, die noch vor der Gründung eines Unternehmens geklärt sein sollten. Nach Schweizer Recht ist es bei einem Einzelunternehmen so, dass der Firmenname unbedingt den Nachnamen des Gründers beinhalten muss. Welche Regeln es bei den Rechtsformen gibt, fassen wir hier zusammen.

Einzelunternehmen:

  • Der Firmenname muss den Nachnamen des Gründers beinhalten.
  • Der Firmenname darf nicht auf ein Gesellschaftsverhältnis hindeuten.
  • Befindet sich ein Einzelunternehmen mit demselben Namen im selben Ort, so bedarf es einer Anpassung des Namens.
  • Übertrifft die selbständige Tätigkeit ein Jahreseinkommen von 100.000 Franken, ist ein Eintrag in das Handelsregister nötig.

Aktiengesellschaft und GmbH:

  • Mindestens eine Person (Vertreter) muss ihren Wohnsitz in der Schweiz nachweisen können. Bei der GmbH muss dies der Direktor oder Geschäftsführer sein.

Kollektiv- und Kommanditgesellschaft:

  • Die Kommanditgesellschaft muss einen auf das Gesellschaftsverhältnis passenden Zusatz enthalten (etwa „& Co.“).
  • Das Kürzel KG, das zum Beispiel in Deutschland vorgeschrieben ist, ist in der Schweiz unzulässig.

Demnach gibt es einige Unterschiede zwischen den Rechtsformen, auf die du als geschäftstreibende Person zu achten hast.

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