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Koordinationsabzug 2021 – Teil der 2. Säule: Berufliche Altersvorsorge

Koordinationsabzug 2021 – Teil der 2. Säule: Berufliche Altersvorsorge

Das Vorsorgesystem der Schweiz ermöglicht dir auch im Alter finanzielle Zuversicht und ein selbstbestimmtes Leben. Grob zusammengefasst, stellt der Koordinationsabzug 2021 wie bisher sicher, dass die Pensionskasse ihre Beiträge nur auf diejenigen Lohnteile erhebt, die in der 1. Säule noch nicht erfasst sind. Die Höhe des Koordinationsabzugs 2021 liegt bei 7/8 der maximalen AHV-Rente. Du ahnst es schon: Es gibt auch Unterschiede zwischen Vollzeit-Berufstätigen und Menschen im Teilzeitpensum. Die Berechnung der Altersrente auf der Basis eines Jahreslohns ist also nicht ganz einfach. Wir haben die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema „Koordinationsabzug 2021“ zusammengetragen!

Was genau ist der Koordinationsabzug?

Die zweite Säule der beruflichen Vorsorge in der Schweiz ist die Pensionskasse. Der Koordinationsabzug wird von deinem Jahreseinkommen abgezogen und bestimmt, welcher Lohn in der zweiten Säule (also der Pensionskasse) versichert ist. Nach Abzug des Koordinationsabzuges hast du den versicherten oder koordinierten Lohn. Der koordinierte Lohn ist der Teil des Jahreslohns, der bei Erreichen der Eintrittsschwelle obligatorisch versichert ist. Er liegt bei wenigstens 3.585 Franken. Der Sinn des Koordinationsabzugs liegt darin sicherzustellen, dass nur Beiträge auf die Lohnteile erhoben werden, für die du in der 1. Säule noch keine Leistungen erhältst. Er stellt also sicher, dass die Beitragssätze in die verschiedenen Komponenten der Vorsorge fair und gleichmässig berechnet werden.

Wie hoch ist der Koordinationsabzug 2021?

Der Bundesrat legt die Höhe des Koordinationsabzugs fest. Der Koordinationsabzug 2021 beträgt 25.095 Franken. Wie kommt diese Zahl zustande?

  • Der Abzug beträgt derzeit 7/8 von der maximalen AHV-Rente.
  • Die AHV-Rente liegt im Jahr 2021 bei 28.680 Franken.

Warum ist das so? Der Bundesrat hat zum 1. Januar 2020 die Beibehaltung eines Mindestzinssatzes beim BVG von einem Prozent beschlossen, sodass die Grenzbeträge für die obligatorische Vorsorge zum 1. Januar 2021 angepasst werden. Die Grenzbeträge im Jahr 2021 sehen so aus:

  • Der Mindestjahreslohn (Eintrittsschwelle) liegt bei 21.510 Franken.
  • Der Koordinationsabzug beträgt 25.095 Franken.
  • Die oberen Limite des Jahreslohns liegen bei 86.040 Franken.
  • Der maximale koordinierte Lohn steht bei 60.945 Franken.
  • Der minimale Koordinierte Lohn beträgt 3.585 Franken.

Was sind die anderen beiden Säulen?

Das Schweizer Vorsorgesystem setzt sich aus drei Säulen zusammen. Es soll sicherstellen, dass du im Alter wie auch bei Invalidität und im Todesfall abgesichert bist. Die Vorsorgeeinrichtung der Schweiz gilt als eine der verlässlichsten Einrichtungen weltweit und hat sich schon über viele Jahrzehnte bewährt. Das sind die drei Säulen:

  1. Säule: Staatliche Vorsorge (Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung, kurz AHV)
  2. Säule: Berufliche Vorsorge (BVG, soll den gewohnten Lebensstandard im Alter sicherstellen)
  3. Säule: Private Vorsorge (ermöglicht den Aufbau einer privaten Vorsorge, die das Alter absichert, ermöglicht aber auch Steuerersparnis und versichert Risiken wie beispielsweise Todesfall oder Erwerbsunfähigkeit)

Die 1. und die 2. Säule sind obligatorisch, während die 3. Säule freiwillig ist. Die 2. Säule wird umgangssprachlich als Pensionskasse bezeichnet, hier geht es um die Altersvorsorge, also die Finanzierung deines Lebensstandards im Alter.

Wo liegen die Grenzbeträge 2021?

Alljährlich gelten in der Schweiz andere Grenzbeträge für die Altersrente, die Reglemente variieren. 2021 sehen die Kennzahlen so aus:

  • Gesetzliche Eintrittsschwelle pro Jahr: 21.510 Franken
  • Gesetzliche Eintrittsschwelle pro Monat (auf zwölf Monate gerechnet): 1.792,50 Franken
  • Hälfte der gesetzlichen Eintrittsschwelle pro Jahr: 10.755 Franken
  • Hälfte der gesetzlichen Eintrittsschwelle pro Monat (auf zwölf Monate gerechnet): 896,25 Franken
  • Koordinationsabzug: 25.095 Franken
  • Minimal koordinierter Jahreslohn nach BVG: 3.585 Franken
  • Maximal koordinierter Jahreslohn nach BVG: 60.945 Franken
  • 7/8 vom maximal massgebenden Jahreslohn nach BVG: 75.285 Franken
  • Maximal massgebender Jahreslohn nach BVG: 86.040 Franken
  • Maximalversicherbarer Jahreslohn (entspricht dem zehnfachen genannten BVG-Grenzbetrag): 860.400 Franken

Seit 2000 werden bei allen Vorsorgeeinrichtungen Beiträge für den Sicherheitsfonds erhoben, die dem FZG unterstellt sind. Auch diese Beitragssätze sind für das Jahr 2021 zu beachten.

Wie genau setzt sich die Schweizer Altersvorsorge zusammen?

Die Schweizer Altersvorsorge basiert auf dem bereits erklärten Drei-Säulen-Prinzip. Dabei bilden AHV und IV in Verbindung mit Ergänzungsleistungen die 1. Säule. Diese Berechnung ist so aufgebaut, dass sie den Existenzbedarf deckt. Sie ist obligatorisch. Auch die zweite Säule ist obligatorisch, sie soll die gewohnten Lebenshaltungskosten der berufstätigen Bevölkerung in Form einer kapitalgedeckten Versicherung garantieren und setzt sich zusammen aus:

  • Leistungen der beruflichen Vorsorge (Pensionskasse)
  • Leistungen der überobligatorischen beruflichen Vorsorge, also freiwilligen Zusatzleistungen
  • Leistungen der obligatorischen Unfallversicherung
  • Leistungen aus einer von Arbeitgebern freiwillig organisierten Zusatzversicherung, die der obligatorischen Unfallversicherung angegliedert ist
  • Leistungen aus einer vom Arbeitgeber mandatorisch gewährten Kranktaggeldversicherung

Die beiden obligatorischen Säulen können über eine gebundene Vorsorge und eine freie Vorsorge in der sogenannten 3. Säule (mandatorisch) ergänzt werden. Diese Selbstvorsorge ist privat und steuerlich begünstigt, der Staat gibt also Finanzhilfe.

Über welche Beiträge läuft die Finanzierung der beruflichen Vorsorge?

Die Finanzierung der 2. Säule wird über ein Kapitaldeckungsverfahren gewährleistet. Dabei bildet jede Altersgruppe während ihres Erwerbslebens ein Vermögen, das sich aus Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträgen zusammensetzt. Seit dem 1. Januar 2017 liegt der jährliche Zinssatz bei einem Prozent. Indirekt trägt der Staat zur Finanzierung bei, denn die Beiträge und das Vermögen der 2. Säule sind steuerbefreit. Du siehst also drei Komponenten, die die Finanzierung ermöglichen: Du selbst, dein Arbeitgeber und der Staat wirken zusammen.

Was ist beim Koordinationsabzug und Teilzeit zu beachten?

Die Gleichstellung ist in der Schweiz noch nicht komplett: Frauen sind immer noch häufig in Teilzeit und kümmern sich um Kinder und Haushalt. Arbeitest du in Teilzeit, musst du wenigstens 21.510 Franken im Jahr verdienen, damit dein Arbeitgeber dich in die Pensionskasse aufnimmt. Nur dann zahlt er für dich Beiträge. Die Zugehörigkeit zu dem Teil der Bevölkerung, der eine Altersvorsorge nach dem Drei-Säulen-Prinzip aufbauen kann, ist also von deinem Gesamtjahresverdienst abhängig. Beachte dazu auch die Grenzbeträge! Das gilt übriges auch für Teilzeitanstellungen in der Gastronomie, der Lebensmittelsicherheit und verwandten Berufen.

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