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Zwar bieten alle Krankenkassen in der Schweiz einheitliche Leistungen, die wesentlichen Unterschiede liegen jedoch in der Servicequalität sowie in der Höhe der Krankenkassenprämien. Um Geld mit einer Prämienverbilligung zu sparen, kann sich daher ein Krankenkassenwechsel durchaus rentieren. Bevor du deine Krankenversicherung kündigst, lohnt sich immer ein Anbietervergleich – im besten Fall mit einer persönlichen Beratung.
Unser Tipp: Wer Geld sparen möchte, aber nicht direkt seinen Anbieter wechseln möchte, kann auch einfach ein kostengünstigeres Versicherungsmodell innerhalb seines Tarifs wählen. Dazu gehören unter anderem das Telemed-, Hausarzt- und HMO-Modell.
Um deine bestehende Krankenversicherung zu wechseln, solltest du wie folgt vorgehen:
In der Schweiz kannst du deine Krankenkasse für die Grundversicherung unabhängig vom Anbieter immer zum Stichtag 1. Januar kündigen. Einheitlich festgelegt sind zudem die Kündigungsfristen. Diese Frist beträgt grundsätzlich einen Monat. Wer die Krankenkasse wechseln will, muss seinen Vertrag deshalb bis spätestens zum 30. November kündigen. Entscheidend ist hierbei der Eingang der Kündigung bei der Versicherung und nicht der Poststempel. Wer auf Nummer sicher gehen will, verschickt seine Kündigung per Einschreiben.
Unter bestimmten Umständen haben Versicherte auch ein Sonderkündigungsrecht bei ihrer Grundversicherung. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn der Versicherer eine Prämienerhöhung im laufenden Versicherungsjahr vornimmt. In diesem Fall kannst du deine Grundversicherung mit einer Frist von einem Monat ab Eingang der Ankündigung der Beitragserhöhung kündigen. Als Stichtag gilt der letzte Tag des Vormonats. Zum Beispiel: Kündigt der Versicherer am 15. März eine Erhöhung an, musst du bis spätestens zum 30. April kündigen.
Ein zusätzliches Kündigungsrecht besteht in der Schweiz zudem bei Versicherungsnehmern mit einer ordentlichen Franchise, sprich mit einer Grundversicherung ohne Ermässigungen (zum Beispiel Telemed- oder Hausarztmodell) und einer Franchise von maximal 300 Franken bei Erwachsenen und 0 Franken bei Kindern. In dem Fall ist es möglich, die Krankenkasse zusätzlich zum 1. Juli mit einer dreimonatigen Frist zu kündigen. Die Kündigung müsste dementsprechend zum 31. März bei der Krankenkasse vorliegen.
Anders als bei der Grundversicherung gelten bei einer freiwillig abgeschlossenen Zusatzversicherung individuelle Kündigungsfristen, die die Versicherer festlegen. Meist beträgt diese Frist drei Monate zum jeweiligen Laufzeitende. Wenn du eine Zusatzversicherung kündigen möchtest, um den Anbieter zu wechseln, solltest du berücksichtigen, dass hierbei kein Aufnahmeverpflichtung besteht und es zunächst eine Aufnahmeprüfung mit Gesundheitsfragen gibt. Bevor du kündigst, ist es daher empfehlenswert, zunächst auf eine Aufnahmebestätigung zu warten.
Die Kündigung der Grundversicherung erfolgt formlos ohne Angabe von Gründen, sie muss jedoch schriftlich vorliegen. Einige Anbieter akzeptieren mittlerweile aber auch Kündigungen, die per E-Mail eingegangen sind. Enthalten sollte die Kündigung folgende Angaben
Wenn du über einen Krankenkassenwechsel nachdenkst, lohnt es sich, folgende Aspekte zu berücksichtigen:
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