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In der Schweiz ist jeder Bürger in der Grundversorgung obligatorisch versichert, damit der Existenzbedarf gedeckt ist oder für die Hinterbliebenen ausreichend Geldmittel zur Verfügung stehen. Das ist durch das Dreisäulenprinzip gewährleistet, das in der ersten Säule aus der Alters- und Hinterlassenenversicherung, der Invalidenversicherung und den Ergänzungsleistungen besteht. Diese greifen immer dann, wenn die Rente oder das Einkommen die minimalen Lebenskosten nicht decken können. Obligatorisch ist gleichfalls die Pensionskasse als Vorsorgestiftung. Sie bildet die zweite Säule, während die dritte Säule in der Schweiz die Selbstvorsorge auf freiwilliger Basis ist.
Die Pensionskasse ist eine Versicherungskasse in Form einer Vorsorgestiftung, die alle Arbeitnehmer versichert, die bereits in den Versicherungen der ersten Säule versichert sind. Der Mindestverdienst für das Greifen der Versicherung beträgt 21.510 Franken im Jahr. Die Pensionskasse versichert den Versicherungsnehmer bei seinem Anritt in das Arbeitsverhältnis ab dem Alter von 17 Jahren. Im Zeitraum der nächsten sieben Jahre deckt die Versicherung der ersten Säule zunächst nur die Risiken von Invalidität und Tod ab. Hat ein Schweizer das 24. Lebensjahr erreicht, spart er zusätzlich für seine Altersrente. Die Beiträge sind obligatorisch, mit der Ausnahme von Selbständigerwerbenden und Arbeitnehmer, die in einem befristeten Arbeitsverhältnis arbeiten, das sich nicht über mehr als drei Monate erstreckt. In diesem Fall sind die Beiträge freiwillig zu leisten.
Der eigentliche Zweck der Pensionskasse ist, dass ein Versicherter auch unter schwierigeren Bedingungen seine bisherige Lebenserhaltung fortsetzen kann. Das ist gerade beim Erreichen des Rentenalters notwendig. So hat die Vorsorgestiftung den Hintergrund, ein Renteneinkommen zu ermöglichen, das mindestens noch 60 Prozent des letzten Lohns bereithält. Über den Umwandlungssatz lässt sich der Prozentsatz des angesparten Kapitals errechnen, über den jeder Versicherte herausfinden kann, welche Rente ihm jährlich ausbezahlt wird. Er gilt laut Kommission nur für ein Einkommen zwischen 21.150 und 84.600 Franken. Bis zu diesen Einkommensgrenzen müssen alle Pensionskassen das Salär garantieren.
Die Pensionskasse ist für alle Personen, die bereits über die erste Säule versichert sind und in einem Angestelltenverhältnis arbeiten. Ein Mindestgehalt von 21.510 Franken ist die Voraussetzung für die berufliche Vorsorge. Sie entspricht als Eintrittsschwelle etwa Dreiviertel der maximalen AHV-Rente. Die Versicherung ist dann obligatorisch und beginnt für Versicherte mit dem Antritt der Arbeitsstelle. Die Personengruppen, die nicht obligatorisch versichert sind, sondern freiwillig für die Altersvorsorge Beiträge zahlen, sind:
Das Bundesgericht hat die Entscheidung getroffen, dass laufende Renten nicht nur erhöht, sondern auch gesenkt werden dürfen. Revision ist bisher nicht möglich. Institutionen wie Schweizerischer Arbeitgeberverband möchten dagegen vorgehen. Eine Kürzung ist dann erlaubt, wenn die Pensionskasse unterdeckt ist, was wiederum bedeutet, dass die versprochene Leistung nicht komplett durch das zur Verfügung gestellte Kapital gedeckt ist. Der Beschluss des Bundesgerichts betrifft auch Einkäufe in die Pensionskasse kurz vor der Pensionierung, die dann nicht mehr vom Einkommen abgezogen werden dürfen.
Wenn eine Beitragszahlung nicht in der Höhe ausfällt, wie sie der Versicherte benötigt, hat er das Recht auf Revision und darauf, Beschwerde vor dem Bundesgericht einzureichen. Das gilt auch, wenn ein Entscheid nicht akzeptiert wird. Das ist jedoch nur dann möglich, wenn regelmässige Beiträge erfolgt sind.
Für das Staatspersonal gibt es eine spezielle berufliche Vorsorge und Pensionskasse. Diese hat ihren Sitz in Freiburg. Sie schützt Mitarbeiter des Staates und der Institutionen vor den Risiken des Alters, der Invalidität und des Todes. Auch hier ist dringend eine Reform des Vorsorgeplans gewünscht, die sowohl die Pensionskasse als auch alle angeschlossenen Anstalten betrifft. Das ist zum einen durch eine höhere Lebenserwartung und durch die sich abzeichnenden deutlich geringeren Erträge auf den Finanzmärkten notwendig. Nach dem Bundesgesetz ist die Finanzierung für das Staatspersonal zwar gesichert, abhängig ist das jedoch auch von der Bonität der Versicherung. Angestrebt ist, dass Renten für das Staatspersonal nur noch anhand der geleistesten Beiträge berechnet werden.
Das Bundesamt für Sozialversicherungen hat die Liquidation einiger Pensionskassen verfügt, sodass die Vorsorgestiftung nun an Sicherheitsfonds übertragen wird, wenn ein eigenständiges Vorsorgewerk nicht mehr ausreichend saniert werden kann. Das ist für die Versicherten von Vorteil, da so die Verpflichtungen weiter vollständig erfüllt werden können. Die Finanzlage sieht allgemein schlecht aus. Über den Sicherheitsfonds werden alle Leistungen von zahlungsunfähigen Versicherungskassen sichergestellt. Finanziert wird das Ganze dann wiederum aus den Jahresbeiträgen aller nicht sanierten Pensionskassen.
Das Leben nimmt oftmals unvorhersehbare Wendungen. Damit die Hinterbliebenen auch im Falle einer schweren Erkrankung oder eines tödlichen Unfalls gut versorgt sind, gibt es unterschiedliche Absicherungsmöglichkeiten. Eine der beliebtesten Optionen der Schweizer ist die Risikolebensversicherung. Je nach Ausgestaltung lässt sich diese nicht nur zum Schutz der Familie oder des eigenen Unternehmens nutzen, sondern auch zur Absicherung bei Erwerbsunfähigkeit. Doch für wen eignet sich eine Risikolebensversicherung, welche Leistungen umfasst der Vertrag für gewöhnlich und was gilt es bei Abschluss einer neuen Police zu beachten?
Nicht immer ist es notwendig, einen Kredit bei der Bank aufzunehmen. Alternativ gibt es Anleihen oder Schuldverschreibungen, die ähnlich funktionieren, in der Laufzeit, Verzinsung und im Verkauf jedoch flexibler sind. Gleichzeitig bergen sie aber ein höheres Risiko bei der Rückzahlung. Wichtige Informationen rund um die Schuldverschreibung haben wir dir hier zusammengestellt.
Kapitalgesellschaften sind in der Schweiz sehr verbreitet. Es gibt mehr als 400.000 solcher Gesellschaften, vor allem Aktiengesellschaften und Gesellschaften mit beschränkter Haftung. Diese Gesellschaftsformen sind somit für die Wirtschaft sehr wichtig. Kollektivaktiengesellschaften, die auch zu den Kapitalgesellschaften zählen, sind dagegen äusserst selten. Hier erfährst du, was Kapitalgesellschaften sind, was der Unterschied zu einer Personengesellschaft ist und wer bei einer Kapitalgesellschaft haftet. Ausserdem beleuchten wir, was der Unterschied zwischen einer Aktiengesellschaft und einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist und was in einem Gesellschaftsvertrag geregelt wird.
Liquidationen können verschiedene Ursachen haben. Eine davon ist die Geschäftsauflösung, aber auch ein drohender Konkurs kann Grund für die Beendigung des Unternehmens sein. Liquidieren heisst im wörtlichen Sinn „flüssig machen“. Konkret handelt es sich dabei um den Verkauf aller Vermögenswerte einer Firma oder eines Vereins. Was du über Liquidationen wissen solltest, erfährst du in diesem Beitrag.
In der Schweiz müssen steuerpflichtige Privatpersonen jedes Jahr ihre Steuererklärung ausfüllen. Termin für die Abgabe der Steuerunterlagen ist der 31. März. Du hast die Möglichkeit, deine Steuererklärung allein oder mit Hilfe einer Steuerberatung vor dem Termin zu erstellen. Formulare mit den entsprechenden Wegleitungen erhältst du bei deiner kantonalen Steuerbehörde. Unser Tipp: Starte das Ausfüllen deiner Steuererklärung gut vorbereitet mit den gesammelten Unterlagen und setze dich auch mit den aktuellen Änderungen zum Steuerrecht auseinander. Was du an Steuern zahlen musst, ist von Kanton zu Kanton verschieden. Wie viel Geld du letztendlich sparen kannst, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Und so geht’s:
Für viele Menschen ist nicht nur das Sparen von Geld oder die Investition in eine Immobilie interessant, sondern auch der Kauf und Verkauf von Wertpapieren, die in der Wertsteigerung auf langfristige Sicht gute Optionen verzeichnen. In der Regel erfolgt das durch Obligationen oder Aktien. Daneben gibt es eine Anzahl anderer Wertschriften als gute Anlage und Finanzinstrument.